Bischöfliches Kirchenmusikinstitut
Beihilfen
Finanzielle Beihilfen für die kirchenmusikalische Arbeit
Auch
in diesem Jahr gibt es vom Bistum Fulda wieder Zuschüsse für Kirchenmusik.
Gefördert werden die Anschaffung von Noten von Kirchenchören, das Singen und
Musizieren geistlicher Musik in Gottesdienst und Konzert und die Durchführung
von Chorfortbildungen. Berechtigte sind die Kirchenchöre und
Instrumentalist/innen der Diözese Fulda, die Anträge können von den
Kirchengemeinden bis zum 31. März 2019 beim Bischöflichen Kirchenmusikinstitut
gestellt werden. Antragsformulare gibt es direkt dort oder unten im Download.
Beihilfe-Antragsformulare zum Download